Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Schadenersatz, weil er vor Gericht oder in einem Vergleich erfolgreich eine Diskriminierung moniert hat, ist diese Zahlung steuerfrei. Sie ist nicht als entgangener Arbeitslohn einzustufen. Diese Auffassung vertritt das FG Rheinland-Pfalz. Weiterlesen
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