Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist am 24.6.17 im BGBl verkündet worden (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, kurz StUmgBG – BGBl I 17, 1682). Es reagiert damit auf die mit der Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016 entfachte Diskussion über die Steuerumgehung mittels der Gründung und Nutzung von – meist im Ausland angesiedelten – Domizilgesellschaften. Mit dem StUmgBG soll die Möglichkeit inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels solcher Briefkastenfirmen erschwert werden. Das Gesetz enthält unter den Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften auch Änderungen des ErbStG. Weiterlesen
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