Aktuell gewähren einige Banken ihren Kunden für die Eröffnung eines Girokontos Tankgutscheine im Wert von 25 bis 50 EUR. In der Regel hinterfragen die Begünstigten nicht, ob die Gutscheine bei ihnen zu Einkünften führen. Falls ja, stellt sich des Weiteren die Frage, ob die Bank solche Sachzuwendungen gemäß § 37 Abs. 1 EStG pauschalieren kann. Nachfolgend wird die Rechtslage kurz dargestellt, wobei die Aussagen über die „Bankenfälle“ hinaus Bedeutung haben können. Weiterlesen
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