Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das BVerfG (Beschluss vom 12.7.17, 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) entschieden und damit Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Weiterlesen
Nach Oben