Auch die Veräußerung einer ausschließlich privat als Ferienwohnung genutzten Zweitwohnung ist steuerfrei, sofern keine Vermietung an Dritte erfolgt und die Wohnung dem Steuerpflichtigen auch als Wohnung, in den Zeiten des Aufenthalts an einem anderen Ort, tatsächlich zur Verfügung steht. Auf den konkreten Aufenthaltsort komme es im Rahmen der Prüfung, ob ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, nicht an. Weiterlesen
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