Schuldzinsen aus dem Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks können vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn unzweifelhaft später Vermietungseinkünfte erzielt werden sollen (FG Baden-Wüttemberg 25.4.17, 5 K 763/15, Rev. BFH IX R 20/17 ). Weiterlesen
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