Verträge werden nicht nur unter Fremden, sondern durchaus auch unter Freunden getätigt. Diese Verträge sind dem FA schnell ein Dorn im Auge. Misstrauen ist vorprogrammiert. Die Vorinstanz des BFH hatte das Verhältnis zwischen Freunden ohne weitere Feststellungen mit demjenigen von Verwandten gleichgesetzt und daraus abgeleitet, dass die Vermutung für das Vorliegen einer entgeltlichen Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils nicht anwendbar sei. Der BFH sieht dies jedoch anders. Weiterlesen
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