Papierbasierte Arbeitsweisen in der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant werden durch Cloud-Lösungen zunehmend überflüssiger. Mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz: GoBD, hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen für eine digitale Buchführung längst geschaffen. Nur ein Sechstel der befragten Kanzleien hat ihre Mandanten bisher nicht über die GoBD informiert.
Diese Datenerhebung ist Teil einer empirische Untersuchung von www.digitalekanzlei.com
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