Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Geldwäschegesetzes (GwG) am 26.6.17 wurde in Deutschland das elektronische Transparenzregister eingeführt. Das GwG dient der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht, deren gesetzgeberisches Ziel die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung ist. Aufgrund dieses entlegenen Gesetzeszwecks ist die Überraschung oft groß, dass das Gesetz bußgeldbewehrte Meldepflichten für alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänder geschaffen hat! Weiterlesen
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