Wertgutschriften auf dem Zeitwertkonto eines GmbH-Geschäftsführers, der an der Gesellschaft nicht beteiligt ist, führen nicht zu Arbeitslohn, wenn die Beiträge in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt werden, deren Versicherungsnehmer die GmbH ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geschäftsführer über die eingezahlten Beiträge wirtschaftlich erst in der Freistellungsphase verfügen kann. In solchen Fällen ist erst die Auszahlung aus dem Zeitwertkonto zu versteuern ( FG Baden-Württemberg 22.6.17, 12 K 1044/15, EFG 17, 1585; Rev. BFH: VI R 39/17 ). Weiterlesen
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