Will die Betriebsprüfung einen Gastrobetrieb schätzen, werden als Methoden häufig die Ausbeutekalkulation, der Zeitreihenvergleich oder die Richtsatzschätzung herangezogen. Ist es aber zulässig, Daten aus späteren Jahren als Vergleichsmaßstab für den Prüfungszeitraum heranzuziehen. Das Dilemma des Steuerpflichtigen ist klar: Es wird geschätzt, weil die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß war. Aber wie soll er jetzt nachweisen, dass das Geschäft im Prüfungszeitraum schlechter lief als heute? Weiterlesen
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