Am 19.7.18 bekam Heiko Maas Post von der EU-Kommission – ein Aufforderungschreiben im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/2171. Darin wirft die Kommission Fragen zu den reglementierten Berufen auf. Unter Tz. 2.5 geht es um die Vereinbarkeit des deutschen Steuerberaterrechts mit EU-Recht. Nach Auffassung der Kommission führen die Ausnahmen nach § 4 StBerG dazu, dass der Vorbehalt der Tätigkeiten von Steuerberatern im StBerG inkohärent und unverhältnismäßig und aus diesem Grund weder mit Artikel 59 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG noch mit Artikel 49 AEUV vereinbar sind. Weiterlesen