Das neue Baukindergeld kann seit dem 18.9.18 beantragt werden. Und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderbar ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 EUR. Der Fiskus beteiligt sich mit einem Zuschuss von jährlich 1.200 EUR je Kind – und das 10 Jahre lang. In diesem Beitrag erfahren Sie worauf man achten muss, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Weiterlesen
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