Hohe Sanierungskosten sind immer ein Ärgernis. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man diese Kosten nicht unmittelbar steuerlich nutzen kann! Eine große „Gefahrenquelle“ hierfür stellt die Regelung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) dar.
Der praktische Fall zeigt, dass man seine Mandanten frühzeitig über die Wirkungsweise der Vorschrift informieren und mögliche Handlungsalternativen diskutieren sollte. Denn wenn die geplanten Aufwendungen die 15 %-Grenze übersteigen, muss Ihr Mandant diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktivieren und abschreiben. Als Rettungsanker bleibt in diesem Fall nur eine Reduzierung der Kosten oder eine etwaige zeitliche Verschiebung der Arbeiten. Weiterlesen