In diesem Beitrag seht Ihr an zwei Fällen aus der Praxis zeigen, warum es fahrlässig ist, bei Personengesellschaften kein Vier-Konten-Modell zu implementieren. Diese Modelle sind die einzige Handhabe, gegen einen Gesellschafter, der sich in seinem Entnahmeverhalten unfair gegenüber den anderen Gesellschaftern verhält. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Fehlhandlungen einzelner Gesellschafter zumindest zu Forderungen der Personengesellschaft gegenüber dem betroffenen Gesellschafter führen (Weiterlesen).
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