War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft (BGH 12.9.19, IX ZR 190/18). Laut Sachverhalt ging es um die Erstattung vergeblich aufgewandter Prozesskosten, für den Prozess, den der zweite Anwalt geführt hatte, der zuvor das Mandat von seinem Kollegen in der PartG übernommen hatte. Weiterlesen
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