Haftet der Steuerberater bei mangelhafter Kassenführung des Mandanten?
Mandanten, die überwiegend Bareinnahmen haben, sind verpflichtet, Kassenaufzeichnungen zu führen (Grundaufzeichnungspflicht). Aufgrund der Verwaltungsanweisungen kann eine fehlerhafte Kassenführung sowohl für den Mandanten als dessen Steuerberater nicht unerhebliche Haftungsrisiken bergen. Der Beitrag geht auf das Haftungsrisiko für den Steuerberater ein ‒ gerade auch wenn eine Verfahrensdokumentation fehlt ‒ und wie er dem Risiko begegnen kann. (Weiterlesen)
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