Nachdem beim Homeoffice zunächst organisatorische und praktische Fragen im Vordergrund standen, tauchen nun auch immer öfter steuerliche Fragen auf. So geht es darum, inwieweit der Arbeitgeber an den Kosten eines Homeoffice beteiligt werden kann oder ob Arbeitnehmern auch ein Vorsteuerabzug zustehen kann. Vorab sei darauf hingewiesen, dass es nachfolgend um die Fälle geht, in denen ein häusliches Arbeitszimmer ‒ dem Grunde nach ‒ steuerlich anzuerkennen ist, also ein eigener Raum ist (und nicht nur eine bloße Arbeitsecke), der für büromäßige Arbeiten genutzt wird. (Weiterlesen)
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