Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Erfolgt die Übertragung des Sonderbetriebsvermögens zeitlich vor der Übertragung des Anteils an der Personengesellschaft, ist keine Steuerbegünstigung möglich (BFH 17.6.20, II R 38/17). Weiterlesen
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