Seit einer Dekade wurde in der Umsatzbesteuerung kontrovers diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Korrektur einer ursprünglich formfehlerhaften Rechnung einen „zinswirksam“ rückwirkenden Vorsteuerabzug ermöglicht. Umstritten war dabei, ob eine ‒ vor Erstellung der Korrekturrechnung ausgesprochene ‒ „Stornierung der Ursprungsrechnung“ rückwirkungsschädlich sein könnte. Dies hat der BFH nun klar verneint und zudem weitere wichtige Punkte geklärt. Weiterlesen
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