Das OLG Braunschweig (1.2.20, 11 U 142/18) hat darüber entschieden, inwiefern sich ein Steuerberater gegenüber seinem Mandanten regresspflichtig macht, wenn er ungeprüft die Gebäude-AfA bei einem Vermietungsobjekt, die ein Vorberater angesetzt hatte, fortführt bzw. ob der Schaden dadurch ausgeglichen wird, dass die AfA in späteren Jahren bei verlängertem Afa-Zeitraum fortgeführt werden kann. Weiterlesen
Nach Oben