Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenden Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ v. 15.2.21 verabschiedet (BGBl I, 237). Die Änderungen sind grundsätzlich ab dem 19.2.21 in Kraft getreten. Ausnahmen davon bestehen für Einzelmaßnahmen, auf die im Text explizit hingewiesen wird. Weiterlesen
Nach Oben