Oft übernehmen Arbeitgeber von Freiberuflern die Beiträge zur Haftpflichtversicherung oder die Mitarbeiter sind über den Arbeitgeber mitversichert. Die Frage ist dann, inwieweit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn oder aber ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Die Frage stellt sich gleichermaßen bei der Übernahme von Kammerbeiträgen und Mitgliedsbeiträgen für Berufsverbände. Der BFH hat soeben zwei Entscheidungen zur Kostenübernahme in Rechtsanwaltssozietäten gefällt, die für Klarheit sorgen (BFH 1.10.20, VI R 11/18 und VI R 12/18). Weiterlesen
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