Die ab 1.1.20 geltende gesetzliche Neuregelung zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn hat bei Arbeitgebern – insbesondere bei der Ausgabe von Gutscheinen – zu Unsicherheiten geführt. Mit BMF-Schreiben vom 13.4.21 (IV C 5 – S 2334/19/10007 :002) hat die Finanzverwaltung klargestellt, welcher Art Gutscheine steuerlich weiterhin als Sachlohn anerkannt werden. Die Besonderheiten der drei Fallgruppen werden nachfolgend im Detail erläutert. Weiterlesen
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