Durch die „Große BRAO-Reform“ (BGBl 21, 2363, Inkrafttreten 1.8.22) wird nicht nur die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern vereinfacht und zusätzlich eine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung mit Angehörigen weiterer freier Berufe i. S. v. § 1 Abs. 2 PartGG ermöglicht. Es ergeben sich auch Änderungen im Bereich der Versicherungspflichten und der Mindestversicherungssummen. (Weiterlesen)
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