Die neuen Regelungen der Berufsrechtsreform treten ab 1.8.22 in Kraft, die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ab 1.1.24. Schon jetzt beschäftigen sich Kanzleien mit den neuen Firmierungsmöglichkeiten. (Weiterlesen)
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