Im Herbst letzten Jahres hat der BGH (9.9.21, I ZR 113/20, KP) entschieden, dass ein digitaler Rechtsdokumente-Generator für Vertragsentwürfe, den ein Verlag hatte programmieren lassen, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Die Entscheidung aus dem Bereich Legal Tech ist, so merkwürdig das vielleicht klingen mag, auch für Steuerberater wichtig; denn sie betrifft sowohl deren Dienstleistungsspektrum als auch die Kriterien, nach denen Mandanten ausgewählt werden sollten. Weiterlesen
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