Wenn Sie über Ihre Kanzleiwebsite Online-Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern anbieten, dann achten Sie darauf, dass Sie über diese Website auch eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, z. B. über einen „Kündigungsbutton“. Bis zum 30.6. haben Sie noch Zeit. Anderenfalls ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Weiterlesen
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