Zum 1.1.23 kommt das besondere Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen. In Abstimmung mit der BStBK informiert KP Kanzleiführung professionell regelmäßig (auch online) über alle wichtigen Neuerungen. Weiterlesen
Nach Oben