Ab dem 1.1.23 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen für FG über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) verschickt werden (aktive Nutzungspflicht). Das sieht auf den ersten Blick wie ein unnötiger Eingriff in bewährte Kanzleiprozesse aus. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber ein schlanker, durchgehend digitaler Ablauf, der unabhängig vom Digitalisierungsgrad der Kanzlei beherrscht werden kann und weder für die Berufsträger noch für die Mitarbeitenden zu Mehraufwand führt. Weiterlesen
Am 1.1.23 mit dem
beSt sofort durchstarten –
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