Mit Wirkung zum 1.8.22 sind Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten, die eine Überarbeitung von Musterarbeitsverträgen erforderlich machen. Die gute Nachricht aber ist, dass für Alt-Arbeitsverträge zunächst kein Handlungsbedarf besteht. Arbeitgeber sind also nicht proaktiv gehalten, die neuen umfangreichen Nachweispflichten gegenüber Alt-Arbeitnehmern zu erfüllen. Weiterlesen
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