Steuerberater können sich in einem Klageverfahren nicht darauf berufen, dass ihnen der Registrierungsbrief für das beSt noch nicht zugeschickt worden ist (FG Niedersachsen, Newsletter 3/2023). Weiterlesen
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Steuerberater können sich in einem Klageverfahren nicht darauf berufen, dass ihnen der Registrierungsbrief für das beSt noch nicht zugeschickt worden ist (FG Niedersachsen, Newsletter 3/2023). Weiterlesen