Die Grundsteuer kann trotz Einspruchs erhoben werden. Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide (LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung 3.5.23). Weiterlesen
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Die Grundsteuer kann trotz Einspruchs erhoben werden. Führt der Einspruch zu einer geänderten Bewertung, korrigieren die Finanzämter ihre Bescheide (LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung 3.5.23). Weiterlesen