Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) aus 2021 hatte zum Ziel, das Personengesellschaftsrecht zu modernisieren und transparenter zu gestalten. Eine der Änderungen, die das MoPeG mit sich bringt, ist die Möglichkeit der Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in das Gesellschaftsregister ab dem 1.1.24. Mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister wird auch die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister begründet, was zur Offenlegung der wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse führt. Das MoPeG enthält auch weitere Änderungen im Innenverhältnis der Gesellschafter, die eine Überprüfung und Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge nahlegen. Weiterlesen
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