Steuerhinterziehung – Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 376 AO bei „Altfällen“

Die Prüfung der Verfolgungsverjährung von Steuerstraftaten bereitet in der Praxis häufig Probleme. Insbesondere bei „Altfällen“ ist sie nach wie vor Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Missverständnisse. Dabei geht es hier oft um alles oder nichts.

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