Zwei interessante BGH-Entscheidungen befassen sich mit der Haftung des Steuerberaters für seine Dienstleistungen: Im einen Fall (BGH 26.1.17, IX ZR 285/14) geht es darum, inwieweit der mit dem Abschluss betraute Steuerberater prüfen muss, ob der Fortführung der von ihm betreuten Gesellschaft etwas im Wege steht. Im zweiten Fall (BGH 8.9.16, IX ZR 255/13) geht es um die Feststellung des Schadens, wenn neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter geschädigt wurden. Weiterlesen
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