Ein „Zählprotokoll“ bei offener Ladenkasse ist keine Pflicht, aber es ist zu empfehlen! Der BFH hat klargestellt, dass die Anfertigung eines „Zählprotokolls“, also einer Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen, auch weiterhin für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung nicht erforderlich ist. Der Kassenbericht ist bei offener Ladenkasse weiterhin ausreichend. Weiterlesen
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