Die bloße Verschiebung von Anteilsverhältnissen an einer Gesellschaft ist innerhalb von fünf Jahren nach Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft nicht nach § 19 GrEStG anzeigepflichtigt (FG Berlin-Brandenburg 25.10.16, 12 K 15162/15, Rev. II R 39/16). Weiterlesen
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