Der BFH hat brandaktuell und steuerzahlerfreundlich entschieden, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können. Denn die zumutbare Belastung soll jetzt stufenweise ermittelt werden und wird damit niedriger ausfallen als bisher (BFH 19.1.17, VI R 75/14). Weiterlesen