Die Änderungen der StBVV traten am 1.7.20 in Kraft. Nur ab wann dürfen Sie die Verbesserungen anwenden? Die allgemeine Änderungsvorschrift in der StBVV ist sehr unglücklich formuliert und gerade die Anpassung im laufenden Mandat ist nicht einfach, da die Anpassungsregelung in § 47a StBVV nicht zwischen dem Bestehen des Mandatsverhältnisses und der Auftragserteilung unterscheidet. Auch scheint der Gesetzgeber davon auszugehen, dass alle Steuerberater schriftliche Verträge mit ihren Mandanten haben, denn der Fall der mündlichen/konkludenten Erteilung ist nicht explizit geregelt. Weiterlesen
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