Aufgrund der Coronapandemie rechnet die Finanzverwaltung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 vermehrt mit erstmaligen Anträgen zur Berücksichtigung der Aufwendungen einer Homeoffice-Tätigkeiten. OFD Nordrhein-Westfalen (16.2.21) befasst sich in diesem Arbeitspapier mit den Zweifelsfragen. Weiterlesen
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