In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BGH (20.2.18, VI ZR 30/17) mit der Löschungsklage einer niedergelassenen Dermatologin gegen das Internet-Ärztebewertungsportal jameda befasst. Die Ärztin wollte nach vorangegangenen kritischen Beurteilungen das Internetportal dazu verpflichten, den gegen ihren Willen vorgenommen Basiseintrag mit Daten Ihrer Praxis zu löschen. Die Ärztin brauchte drei Instanzen bis zu ihrem Ziel. Besonders interessant ist dabei der Wandel in der Argumentation der Gerichte. Weiterlesen
Nach Oben