Der Betriebsprüfer stellte zunächst keine Besonderheiten fest. Doch bei zwei Posten sah er sich veranlasst nachzuhaken. Dabei handelte es sich um Gutschriften an Privatpersonen und Gutschriften im Bereich „sonstige Ausgaben“. Weiterlesen
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Der Betriebsprüfer stellte zunächst keine Besonderheiten fest. Doch bei zwei Posten sah er sich veranlasst nachzuhaken. Dabei handelte es sich um Gutschriften an Privatpersonen und Gutschriften im Bereich „sonstige Ausgaben“. Weiterlesen