„Wer feste arbeitet, sollte auch Feste feiern!“ Dieses Motto wird oft anlässlich von Betriebsfeiern verwendet. Dass hierbei aber auch einige steuerliche Aspekte zu beachten sind, damit die Mitarbeiter nicht mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet werden müssen, wird oft übersehen. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Mitarbeiter auf seinen Lohnzettel schaut oder wenn der Vorsteuerabzug „flöten geht“. Und schon ist die Motivation wieder im Keller. Worauf man achten muss, dass ein erstmals veranstaltetes Sommerfest auch steuerlich zum Erfolg wird, verdeutlicht dieser praktische Fall. Weiterlesen
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