Dem BFH liegen seit diesem Monat zwei Verfahren zum beSt vor. In der einen Entscheidung geht es um den Zeitpunkt, ab dem die aktive Nutzungspflicht auch für Steuerberater begann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob eine de-facto-Registrierungspflicht bei der „fast lane“ bestand. Zu beiden Fragen gibt es in Literatur und FG-Rechtsprechung konträre Ansichten. Weiterlesen
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