Wer als zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger oder Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Infektion mit dem Coronavirus nach Kontaktpersonen gefragt wird, muss antworten, auch wenn zu den Kontaktpersonen ein Mandatsverhältnis besteht. Insoweit wird die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich durchbrochen. Darauf weist die Wirtschaftsprüferkammer in einer Nachricht vom 13.3.20 hin. Weiterlesen
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