Das VG Wiesbaden (1.10.21, 6 K 788/20.WI) legt dem EuGH unter anderem die Frage vor, ob die Tätigkeit von Wirtschaftsauskunfteien, Score-Werte zu erstellen und diese ohne weitergehende Empfehlung oder Bemerkung an Dritte (beispielsweise Banken) zu übermitteln, in den Anwendungsbereich des Art. 22 Abs. 1 DS-GVO (keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling) fällt. (Weiterlesen)
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