Eine formunwirksame Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV führt nicht dazu, dass dem Steuerberater keinerlei Vergütungsansprüche zustehen, wenn und soweit er anstelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung eine ordnungsgemäße Abrechnung nach den Vorschriften der StBVV erstellt. Weiterlesen
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