Wieder mal ‒ so scheint es ‒ liegt der Schwarze Haftungs-Peter beim Steuerberater und dessen Haftpflichtversicherung. Obwohl die Hausbanken nun zu 100 % von der Haftung freigestellt sind und den Antrag des Unternehmens „nur“ mit der banküblichen Sorgfalt prüfen und bearbeiten müssen, sind Fälle bekannt geworden, in denen sie zur Absicherung eine Erklärung des Steuerberaters mündlich verlangt haben, dass zum 31.12.19 keine Insolvenzantragspflicht bestand. Weiterlesen
Nach Oben
Pingback: #steuerlinks KW 20 - Steuerköpfe