Mit dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kommt für eine ganze Reihe von Mandaten der entscheidende Moment: Ist das Unternehmen fortführbar oder nicht? Mit im Boot der Steuerberater, der sich zu Recht fragt, wie er bei den Jahresabschlüssen für 2019 und vor allem 2020 verfahren soll. Denn just in dieser Phase greift auch noch eine gesetzliche Verschärfung: § 102 StaRUG, der die BGH-Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung beim Jahresabschluss nun gesetzlich kodifiziert. Der Beitrag klärt darüber auf, wie Sie sich als Steuerberater jetzt am besten schützen können. Weiterlesen
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